Hygienekonzept für Sportveranstaltungen des SV Chemie Dohna e.V.

Hygienekonzept Fußball-Spielbetrieb

Sehr geehrte Sportfreunde,

gemäß der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und den Hygienebestimmungen teilen wir folgendes Hygienekonzept mit, um deren Einhaltung wir alle Wettbewerbsteilnehmer, Betreuer und Zuschauer bitten.

  1. Das Hygienekonzept gilt ab sofort bis auf Widerruf für alle Sportveranstaltungen auf der Sportstätte des Sportvereins Chemie Dohna e.V. Am Robisch 8a in 01809 Dohna.
  2. Für die vom Sportverein nicht betriebene Sportgaststätte sind eventuell abweichende Regelungen zu beachten.
  3. Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) werden vom Besuch der Veranstaltung und der Sportstätte ausgeschlossen.
  4. Auf der Sportanlage hängen die allgemeinen Hinweise, wie Abstandsregeln, Verhaltensregeln (kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar aus. Zudem stehen in den Eingangsbereichen zum Sportheim Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  5. Bei Punktspielen mit Kassenbetrieb zwecks Einnahme von Eintrittsgeldern besteht am Eingang zur Sportstätte die Pflicht zur Desinfektion der Hände sowie der nachfolgenden Hinterlegung der Personendaten in den Personenlisten. Bei einem Nichtbefolgen wird der Zutritt zur Sportstätte nicht Gestattet.
  6. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette wird dokumentiert, welche Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war(en). Die dafür notwendigen Personenlisten liegen aus, teilnehmende Mannschaften dokumentieren ihre Teilnehmer/Betreuer über das Spielprotokoll. Gemäß §7 SächsCoronaSchVO wird zur Nachverfolgung die Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie der Zutrittszeit notwendig. Diese Daten werden vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt erhoben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden (§ 8 Absatz 1 Nummer 1) vorgehalten. Auf Anforderung werden diese den zuständigen Behörden übermittelt. Die Daten werden unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
  7. Die Eintrittskarten für die oben genannte Veranstaltung werden auf eine Anzahl von 200 Stück begrenzt.  Beim Kauf wird der Käufer, wie unter Punkt 5 beschrieben, entsprechende personenbezogene Daten angeben.
  8. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern ist nach SächsCoronaSchVO in allen Bereichen der Sportstätte, außer zwischen Personen gemäß § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO, zu ermöglichen.

Gesänge sowie gemeinsames Tanzen gemäß § 3 Abs. 2 SächsCoronaSchVO sind auf der Sportanlage verboten.

Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage.

9. Es wird dafür gesorgt, dass der Ein- und Ausgang unter Beachtung der Abstandsregel getrennt erfolgt. Dazu werden auf dem Zufahrtsweg zum Sportheim mit Pfeilen gekennzeichnete Spuren markiert und Hinweisschilder im Eingangsbereich angebracht. Das Betreten und Verlassen der Sportanlage muss auf direktem Weg erfolgen. Bei größeren Besucherzahlen werden die Besucherströme mittels Einbahnstraßenregelung so gelenkt, dass Ansammlungen von Menschen oder eine Unterschreitung des Mindestabstands verhindert werden.

10.Die Umkleidekabinen und Sanitäreinrichtungen der Sportler werden nach jedem Wettbewerb / Spiel gereinigt und desinfiziert. Gereinigt werden neben den Toiletten und Waschbecken auch die Türgriffe im gesamten Toilettenbereich.

11. Die Bereitstellung von Flüssigseife für die WC-Anlagen ist sichergestellt. An allen Zugängen zum Sozialgebäude sind Möglichkeiten zur regelmäßigen und ausreichenden Händehygiene gegeben. An allen Toiletten hängen die Waschregeln aus.

12. Bei der Benutzung der WC-Anlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung unaufgefordert zu tragen. Im Bereich der Sanitäranlagen sind entsprechende Abstandsmarkierungen und die Einbahnstraßenregelung gemäß Ausschilderung sichtbar. Die Abstandsregel wird in den Toiletten gewährleistet.

13. Im Bedarfsfall sind die Nutzung der Duschen und Umkleiden unter Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet. Die Nutzung von Sanitäranlagen hat einzeln zu erfolgen. Die Sanitär- und Umkleideanlagen werden durch die Gebäudelüftungsanlagen mit ausschließlich Außenluft belüftet.

14. Weiterhin gilt:

a.Verbot von körperlichen Begrüßungsritualen (zum Beispiel Händedruck),

b. getrenntes Auflaufen auf das Spielfeld,

c. die Nutzung eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt werden,

d. auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld zu verzichten,

e. Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln zu unterlassen,

f. Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.

15. Ordner und Helfer der Veranstaltung werden über die Umsetzung des Hygienekonzeptes belehrt.

16. Die Besucherinnen und Besucher werden mittels entsprechender Beschilderung und Hinweistafeln belehrt.

17. Weitergehende Hygienemaßnahmen entsprechend der örtlichen und sachlichen Verhältnisse werden berücksichtigt.

18. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden bzw. für die Umsetzung des eigenen Hygienekonzeptes ist die Hygienebeauftragte des SV Chemie Dohna e.V., Frau Romy Lange, verantwortlich und im Vorfeld sowie im Nachgang der Veranstaltung Ansprechpartner.

Wir bitten darum, die o. g. Leitlinien zu beachten und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

Mit sportlichen Grüßen

Hans-Jürgen Irmscher       Vorsitzender                                                                                    

Romy Lange

Hygienebeauftragte / Ansprechpartnerin

                                                                                                                 

SV Chemie Dohna e.V.