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ACHTUNG * Mitgliederversammlung findet in der Aula der Oberschule statt * ACHTUNG

Änderung Veranstaltungsort der Mitgliederversammlung am 01.10.2020

die Mitgliederversammlung am 01.10.2020 findet um 20:15 Uhr

in der Aula der Marie-Curie-Oberschule Dohna statt !

(Anschrift : Burgstraße 15, 01809 Dohna)

Für den Vorstand, am 18.09.2020

Hans-Jürgen Irmscher

Hygienekonzept für Sportveranstaltungen des SV Chemie Dohna e.V.

Hygienekonzept Fußball-Spielbetrieb

Sehr geehrte Sportfreunde,

gemäß der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und den Hygienebestimmungen teilen wir folgendes Hygienekonzept mit, um deren Einhaltung wir alle Wettbewerbsteilnehmer, Betreuer und Zuschauer bitten.

  1. Das Hygienekonzept gilt ab sofort bis auf Widerruf für alle Sportveranstaltungen auf der Sportstätte des Sportvereins Chemie Dohna e.V. Am Robisch 8a in 01809 Dohna.
  2. Für die vom Sportverein nicht betriebene Sportgaststätte sind eventuell abweichende Regelungen zu beachten.
  3. Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) werden vom Besuch der Veranstaltung und der Sportstätte ausgeschlossen.
  4. Auf der Sportanlage hängen die allgemeinen Hinweise, wie Abstandsregeln, Verhaltensregeln (kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar aus. Zudem stehen in den Eingangsbereichen zum Sportheim Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  5. Bei Punktspielen mit Kassenbetrieb zwecks Einnahme von Eintrittsgeldern besteht am Eingang zur Sportstätte die Pflicht zur Desinfektion der Hände sowie der nachfolgenden Hinterlegung der Personendaten in den Personenlisten. Bei einem Nichtbefolgen wird der Zutritt zur Sportstätte nicht Gestattet.
  6. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette wird dokumentiert, welche Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war(en). Die dafür notwendigen Personenlisten liegen aus, teilnehmende Mannschaften dokumentieren ihre Teilnehmer/Betreuer über das Spielprotokoll. Gemäß §7 SächsCoronaSchVO wird zur Nachverfolgung die Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie der Zutrittszeit notwendig. Diese Daten werden vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt erhoben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden (§ 8 Absatz 1 Nummer 1) vorgehalten. Auf Anforderung werden diese den zuständigen Behörden übermittelt. Die Daten werden unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
  7. Die Eintrittskarten für die oben genannte Veranstaltung werden auf eine Anzahl von 200 Stück begrenzt.  Beim Kauf wird der Käufer, wie unter Punkt 5 beschrieben, entsprechende personenbezogene Daten angeben.
  8. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern ist nach SächsCoronaSchVO in allen Bereichen der Sportstätte, außer zwischen Personen gemäß § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO, zu ermöglichen.

Gesänge sowie gemeinsames Tanzen gemäß § 3 Abs. 2 SächsCoronaSchVO sind auf der Sportanlage verboten.

Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage.

9. Es wird dafür gesorgt, dass der Ein- und Ausgang unter Beachtung der Abstandsregel getrennt erfolgt. Dazu werden auf dem Zufahrtsweg zum Sportheim mit Pfeilen gekennzeichnete Spuren markiert und Hinweisschilder im Eingangsbereich angebracht. Das Betreten und Verlassen der Sportanlage muss auf direktem Weg erfolgen. Bei größeren Besucherzahlen werden die Besucherströme mittels Einbahnstraßenregelung so gelenkt, dass Ansammlungen von Menschen oder eine Unterschreitung des Mindestabstands verhindert werden.

10.Die Umkleidekabinen und Sanitäreinrichtungen der Sportler werden nach jedem Wettbewerb / Spiel gereinigt und desinfiziert. Gereinigt werden neben den Toiletten und Waschbecken auch die Türgriffe im gesamten Toilettenbereich.

11. Die Bereitstellung von Flüssigseife für die WC-Anlagen ist sichergestellt. An allen Zugängen zum Sozialgebäude sind Möglichkeiten zur regelmäßigen und ausreichenden Händehygiene gegeben. An allen Toiletten hängen die Waschregeln aus.

12. Bei der Benutzung der WC-Anlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung unaufgefordert zu tragen. Im Bereich der Sanitäranlagen sind entsprechende Abstandsmarkierungen und die Einbahnstraßenregelung gemäß Ausschilderung sichtbar. Die Abstandsregel wird in den Toiletten gewährleistet.

13. Im Bedarfsfall sind die Nutzung der Duschen und Umkleiden unter Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet. Die Nutzung von Sanitäranlagen hat einzeln zu erfolgen. Die Sanitär- und Umkleideanlagen werden durch die Gebäudelüftungsanlagen mit ausschließlich Außenluft belüftet.

14. Weiterhin gilt:

a.Verbot von körperlichen Begrüßungsritualen (zum Beispiel Händedruck),

b. getrenntes Auflaufen auf das Spielfeld,

c. die Nutzung eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt werden,

d. auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld zu verzichten,

e. Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln zu unterlassen,

f. Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.

15. Ordner und Helfer der Veranstaltung werden über die Umsetzung des Hygienekonzeptes belehrt.

16. Die Besucherinnen und Besucher werden mittels entsprechender Beschilderung und Hinweistafeln belehrt.

17. Weitergehende Hygienemaßnahmen entsprechend der örtlichen und sachlichen Verhältnisse werden berücksichtigt.

18. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden bzw. für die Umsetzung des eigenen Hygienekonzeptes ist die Hygienebeauftragte des SV Chemie Dohna e.V., Frau Romy Lange, verantwortlich und im Vorfeld sowie im Nachgang der Veranstaltung Ansprechpartner.

Wir bitten darum, die o. g. Leitlinien zu beachten und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

Mit sportlichen Grüßen

Hans-Jürgen Irmscher       Vorsitzender                                                                                    

Romy Lange

Hygienebeauftragte / Ansprechpartnerin

                                                                                                                 

SV Chemie Dohna e.V.                                                                                                       

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des SV Chemie Dohna e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des SV Chemie Dohna e.V.

Die ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des SV Chemie Dohna e.V. findet

am Donnerstag, den 01.10.2020, um 20.00 Uhr

im Vereinsheim Dohna statt.

Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von derAnzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf § 14 Ziff. 2 der Satzung wird hingewiesen,wonach für minderjährige Mitglieder das Stimmrecht durch die Erziehungsberechtigten ausgeübt wird.

Die Tagesordnung wird wie folgt bekannt gegeben:

1. Begrüßung

2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

4. Feststellung der vorläufigen Tagesordnung, Bekanntgabe ergänzende Anträge zur Tagesordnung (§ 14 Abs. 8 der Satzung), Feststellung der endgültigen Tagesordnung

5. Berichte der Abteilungen in der Reihenfolge Fußball, Volleyball, Zwergensport, Badminton, Billard

6. Bericht des Vorstandes, Anfragen, Diskussionen hierzu

7. Bericht der Schatzmeisterin, Anfragen und Diskussionen hierzu

8. Berichte Rechnungsprüfer und Kassenprüfer, Anfragen und Diskussionen hierzu

9. Entlastung der Kassen- und Rechnungsprüfer

10. Entlastung des Vorstandes

11. Wahl des Vorstandes

12. Wahl des erweiterten Vorstandes

13. Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer

14. Weitere Anfragen der Mitglieder, abschließende Diskussion

15. VerabschiedungWir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßender Vorstand

Vorstand beschließt den Aufstieg in die Fußball–Landesklasse / Spendenaufruf

Mit Beschluss des Sächsischen Fußballverbandes, die Spielsaison 2019/2020 mit dem Wertungsstand vom 13.03.2020 per 30.06.2020 abzubrechen, besaß unser Verein als Tabellenerster die Möglichkeit des Aufstiegs in die Landesklasse. Die Meldung zur Aufstiegsbereitschaft an den Verband musste bis zum 15.06.2020 erfolgen.

Nach endgültigem Beschluss in der Vorstandssitzung am 28.04.2020 betreffs der Wahrnehmung des Aufstiegs in die Landesklasse wurde die Aufstiegsbereitschaft des SV Chemie Dohna e.V. am 08.06. gemeldet.

Mit Ausnahme der Spielsaison 2017/18 kämpfte unser Verein im Vorderfeld der Kreisoberliga jahrelang vergeblich um den Aufstieg. Fast immer scheiterten wir relativ knapp. Ein diesjähriger Verzicht stand nie zur Debatte.

Dennoch war die Entscheidung nicht einfach. Bedenken gab es im Vorstand hinsichtlich der Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Spielsaison in der Landesklasse. Zwar wird der Großteil des bisherigen Mannschaftskaders bei der Stange bleiben und möchte die Aufstiegsmöglichkeit wahrnehmen, aber zusätzlich ist eine Verstärkung der Mannschaft unbedingt notwendig. Hinsichtlich dieser Verstärkung besteht derzeit eine Finanzierungslücke, da die anderen Abteilungen im Verein sowie der FB-Nachwuchs finanziell nicht geschwächt werden sollen.

Der Sportverein Chemie Dohna e.V. bittet deshalb alle seine Sponsoren und alle anderen dem Verein verbundene Firmen und Personen um finanzielle Unterstützung für den

Aufstieg des SV Chemie Dohna e.V. in die Landesklasse .

Alle Spender werden per Aushang und Nennung an den Heimspieltagen gewürdigt. Für Spenden ab 20 EUR werden Spendenbescheinigungen ausgestellt !

Überweist die Spende bitte auf unser Vereinskonto bei der Volksbank Pirna eG unter Angabe von Vor- und Nachname sowie Eurer Anschrift oder zahlt sie in die Vereinskasse bei unserer Schatzmeisterin Romy Lange ein.

Die Bankverbindung lautet :                                    
BIC :      GENODEF1PR2
IBAN :   DE58 8506 0000 1000 8737 72

Helft uns, die einmalige, weil so schnell nicht wiederkehrende, Chance des Aufstiegs und Spielbetriebes in die bzw. in der Landesklasse zu erleben !

Der Vorstand

0178 6974413 / 0172 3483728

Wiederaufnahme eines eingeschränkten Sportbetriebes auf den Außensportanlagen

Unter Bezug auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.04.2020 ist es dem Verein ab Montag, den 04.05.2020 gestattet, wieder einen eingeschränkten Sportbetrieb nur auf den Außensportanlagen aufzunehmen! Dies hat unbedingt unter Beachtung der allgemein bestehenden Forderungen hinsichtlich der Abstandsbeschränkungen und der Hygienebestimmungen zu erfolgen.

  • Die Teilnahme am Training unter den derzeitigen Bedingungen ist freiwillig. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Für den Publikumsverkehr bleibt die Sportstätte bis auf Weiteres geschlossen.
  • Das Betreten des Sportheims ist mit Ausnahme der WC-Anlagen nicht gestattet. Ein Umkleiden unter Dach ist somit nicht möglich.
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportheims sind die bereit gestellten Desinfektionsmittelspender zu benutzen.
  • Abstand von 1,5 m unter den teilnehmenden Personen einschl. der Übungsleiter; Das hat zur Folge, dass  Übungen / Spiele mit Zweikampfverhalten nicht stattfinden dürfen !
  • Die Anzahl der Teilnehmer je Trainingsgruppe soll 5 bis 8 nicht überschreiten, die Teilnehmer in den Gruppen nicht gewechselt werden. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe muss komplett verzichtet werden.
  • Auf Fahrgemeinschaften bei der An- und Abreise zur Sportstätte ist ebenso zu verzichten.
  • Das Betreten der Sportstätte erfolgt nicht eher als eine Viertelstunde vor Trainingsbeginn. Dieselbe ist spätestens eine Viertelstunde nach Trainingsende zu verlassen. Wartende Eltern, Großeltern usw. werden zwecks Vorbildwirkung ebenfalls aufgefordert, untereinander die Abstandsregeln einzuhalten.

Der Vorstand appelliert an den gesunden Menschenverstand aller, vor allem aber den seiner Übungsleiter. Die Nichteinhaltung der o.g. Forderungen hat den Ausschluss der betreffenden Sportgruppe bzw. die Absage des gesamten Trainingsbetriebes zur Folge !

An den Vorstand bzw. den Vorsitzenden gerichtete Ordnungsstrafen werden weiter gereicht !

Vorstand, am 05.05.2020

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des SV Chemie Dohna e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des SV Chemie Dohna e.V.

Die ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Chemie Dohna e.V. findet am

Donnerstag, den 26.03.2020, um 20.00 Uhr

im Vereinsheim Dohna statt.

Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf § 14 Ziff. 2 der Satzung wird hingewiesen, wonach für minderjährige Mitglieder das Stimmrecht durch die Erziehungsberechtigten ausgeübt wird.

Die Tagesordnung wird wie folgt bekannt gegeben:

1.   Begrüßung

2.   Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

3.   Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

4.   Feststellung der vorläufigen Tagesordnung, Bekanntgabe ergänzende Anträge zur Tagesordnung (§ 14 Abs. 8 der Satzung), Feststellung der endgültigen Tagesordnung

5.   Berichte der Abteilungen in der Reihenfolge Fußball, Volleyball, Zwergensport, Badminton, Billard

6.   Bericht des Vorstandes, Anfragen, Diskussionen hierzu

7.   Bericht der Schatzmeisterin, Anfragen und Diskussionen hierzu

8.   Berichte Rechnungsprüfer und Kassenprüfer, Anfragen und Diskussionen hierzu

9.   Entlastung der Kassen- und Rechnungsprüfer

10. Entlastung des Vorstandes

11. Wahl des Vorstandes

12. Wahl des erweiterten Vorstandes

13. Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer

14. Weitere Anfragen der Mitglieder, abschließende Diskussion

15. Verabschiedung

Wir freuen uns über Euer zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand

des SV Chemie Dohna e.V.