Alle Beiträge von Ralf Müller

Regelungen zum eingeschränkten Trainingsbetrieb ab dem 22.11.2021 – Außen- und Innensportanlagen

Ab Montag, den 22.11.2021 gilt im Freistaat Sachsen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom
19.11.2021. Danach ist unseren Vereinsmitgliedern ab 16 Jahre der Sportbetrieb untersagt! Gestattet ist das
Sporttreiben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowohl außen, wie
auch im Innenbereich.

Damit ist der Sportbetrieb in unserem Verein für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre nicht mehr
möglich!

Für die betreuenden Übungsleiter gilt die 3G-Regel – genesen / geimpft / getestet ! Weiterhin sind Maßnahmen zur Kontaktverfassung der beim Training Anwesenden angeordnet. Der Spielbetrieb aller Altersklassen im Fußball ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die Bestimmungen gelten vorerst bis zum 12.12.2021.

Maßnahmen zum Trainingsbetrieb
– Übungsleiter nicht nachweislich geimpft und nicht nachweislich von Corona genesen, müssen entweder tagesaktuell einen Schnelltest (24 h gültig) oder einen PCR-Test (48 h gültig) vorweisen.
– Zwecks Kontaktnachverfolgung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. – Keine Öffnung bzw. Nutzung der Umkleiden und Duschen sowohl am Fußballplatz wie auch in der Turnhalle, d.h. die Trainingsteilnehmer erscheinen in Sportsachen zum Training !
– Die WC-Nutzung ist natürlich gestattet, sollte jedoch einzeln erfolgen.
– Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.
– Personen mit erhöhter Körpertemperatur und / oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten bzw. sind aufzufordern, die Sportstätte zu verlassen.
– Die Sporthalle und das Sportgelände Am Robisch sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Anwesenheit von Eltern, Großeltern u.a. Begleitpersonen muss sich auf das Bringen und Abholen des Nachwuchses beschränken.
Für die Kontrolle und Durchführung der Maßnahmen sind die jeweiligen Übungsleiter verantwortlich !

Hinweis zur Gaststättennutzung
Der Betrieb der Gaststätte obliegt nicht dem Sportverein. Nach o.g. Verordnung ist der Besuch der Gaststätte nur unter Beachtung der 2G-Regel gestattet, was erfahrungsgemäß auch durch den Betreiber durchgesetzt wird. Mit Nutzung seines Hausrechts wendet der Verein die 2G-Regel auch für den Gaststättenaußenbereich an.

Der Vorstand

Achtung Straßensperrung

Bitte beachtet, dass vom 13.9.-24.9.2021 die Zufahrtsstraße zum Sportgelände gesperrt ist. Ab Bauhofneubau werden die Medienanschlüsse gelegt und der Breitbandausbau kommt an der Stelle voran.

Zufahrt ist nur über Gut Gamig möglich, die Straße ist eher ein Feldweg. An der Baustelle kommen Radfahrer und Fußgänger vorbei, bitte nutzt diese Möglichkeit vorzugsweise.

Der Vorstand

1. Vereinsmeisterschaft der Bogensportler

Am 21.8.201 fand das erste Turnier der Abteilung Bogensport statt. 15 Monate nach der Gründung wurde die Chance genutzt, auf und um den Sportplatz das erste eigene Turnier auszurichten, die Vereinsmeisterschaft 2021.

Neben 10 Vereinsmitgliedern kamen 26 Starter aus befreundeten Vereinen, der Rathener Bogengilde, der Hirschfelder Blide, dem Bogen-Event-Zentrum Lohmen und dem Domus Donin.

Ergebnisse

Glückwunsch an Bogenschützenkönigin Elke, Bogenschützenkönig Ronny, Bogenschützenprinzessin Eloise und  Bogenschützen Prinz Niclas.

Die Sportgaststätte komplett geöffnet !

Wie uns Herr „Matti“ Ehrenhold mitteilte, sind die Sportgaststätte und die Kegelbahn geöffnet.

Die Gaststätte ist unter den Tel.-Nr. 03529 529946 und 0152 24923344 zu erreichen.

Folgende Öffnungszeiten wurden uns mitgeteilt :

– Di / Mi / Do / Fr :                    ab 17:00 Uhr
– Samstag :                                vorerst ab 15:00 Uhr
– Sonntag :                                 ab 10:00 Uhr
– Montag :                                  Ruhetag

Alle Gäste werden gebeten, trotz der niedrigen Inzidenz die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Matthias Ehrenhold und sein Team freuen sich auf hoffentlich zahlreiche Besucher.
Der Vorstand

Die Sportgaststätte öffnet wieder!

Wie uns „Matti“ Ehrenhold mitteilte, öffnet nun endlich wieder am Freitag, den 04.06.2021 um 16 Uhr die Sportgaststätte beim SV Chemie Dohna e.V., Am Robisch 8a in 01809 Dohna.

Entsprechend der derzeitigen Corona-Schutzbestimmungen kann bis auf Weiteres nur der Außenbereich bewirtschaftet werden. Da es nun aber endlich mit den Temperaturen bergauf geht, ist das wohl besser als gar nichts !

Die Gaststätte ist unter den Tel.-Nr. 03529 529946 und 0152 24923344 zu erreichen.

Folgende Öffnungszeiten gelten vorerst:
– Freitag, der 04.06. :                  ab 16.00 Uhr
– Samstag, der 05.06. :               ab 14:00 Uhr
– Sonntag, der 06.06. :                ab 10:00 Uhr

Bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes Fußball dann weiterhin:
– Di / Mi / Do / Fr :                       ab 17:00 Uhr
– Samstag :                                ab 14:00 Uhr
– Sonntag :                                 ab 10:00 Uhr
– Montag :                                  Ruhetag

Alle Gäste werden gebeten, trotz der sinkenden Inzidenz die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Bestimmungen zur Testpflicht zu beachten.

Matthias Ehrenhold und sein Team freuen sich auf hoffentlich zahlreiche Besucher.

Der Vorstand

Es geht wieder los.

Hallo Sportfreunde,

Nach derzeitigem Stand der Dinge im Landkreis können wir, wenn es keinen Rückfall in Inzidenzzahlen über 100 gibt, am 02.06.2021 wieder mit dem Training beginnen. Auf den ersten Blick ist das sehr positiv, bei näherem Hinschauen sind jedoch zwei Kröten zu schlucken.

  1. Kontaktsport Erwachsene in Außenanlagen: heißt Testpflicht für alle Beteiligte, bzw. Nachweis über überstandene Corona-Erkrankung bzw. über Komplettimpfung zzgl. 14 Tage (gilt nicht für Minderjährige !) und Führung einer Anwesenheitsliste;
  2. Keine Öffnung der Umkleiden und Duschen bis mindestens zum 14.06. !

Ersteres heißt, das durch jeden Beteiligten vor Beginn des Trainings zu versichern ist, das tagesaktuell ein Test erfolgt ist. Dies ist mit Listeneintrag vor Ort zu bestätigen.       AUSNAHME : Minderjährige!

Zweites heißt, dass in Sportkleidung angereist und wieder abgereist wird (vorerst 3 Trainingstage).

Ich bitte darum, das zu akzeptieren! Weitere Lockerungen sind bei sinkender, stabiler Inzidenz unter 35 bzw. von, in Anbetracht der bevorstehenden Sommerferien, politisch motivierten Entscheidungen erst ab dem 14.06. zu erwarten! Dann sehen wir weiter und aktualisieren die Trainingsbedingungen.

vom KV Fußball verfasste Interpretation des neuesten Standes hinsichtlich des Corona-Schutzes.

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Betreffs der anderen Abteilungen erfolgt die Interpretation wie folgt :
Bogensport :                kontaktfrei im Außenbereich mit Abstand – keine Änderungen
Zwergensport :            „kontaktfrei“ – Durchführung bis zur Hallenfreigabe im Außenbereich, ohne Testpflicht
Badminton :                  kontaktfrei – innen mit Testpflicht nach Hallenfreigabe
Volleyball – Nachwuchs :    kontaktfrei – innen ohne Testpflicht nach Hallenfreigabe
Volleyball – Erwachsene :    kontaktfrei – innen mit Testpflicht nach Hallenfreigabe
Billard :                           kontaktfrei – innen mit Testpflicht

Bei allen Trainingsgruppen ist eine Anwesenheitsliste zu führen ! Betreffs Realisierung und Nachweis der Testpflicht äußere ich mich jetzt nicht, das müsste mit den ÜL noch abgeklärt werden, falls die Halle demnächst freigegeben wird. Außerdem gibt es am 14.06. wieder etwas Neues.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Irmscher
Vorsitzender SV Chemie Dohna e.V.

Corona-Virus / 2. Welle / Spiel- und Trainingsbetrieb beim SV Chemie Dohna e.V.

                                                                                                  30.10.2020

Hallo liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aufgrund der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundesregierung am 28.10.2020 bezüglich weiterer Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland ist uns ab Montag, dem 02.11.2020, der Trainings- und Spielbetrieb  im Amateur- und Freizeitsport untersagt. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 30.11.2020. Die Vereinsführung informiert wie folgt :

  1. Das Training aller Fußballmannschaften auf der Sportstätte Am Robisch wird bis auf Weiteres abgesagt, ausdrücklich auch das der Männermannschaften. Das Betreten der Sanitär- und Umkleideräume im Sportheim ist ab sofort untersagt !
  2. Das Platzwartpersonal führt seine Tätigkeiten weiter.
  3. Die Sportgaststätte ist ab dem 02.11.2020 ebenfalls geschlossen.
  4. Zwecks Senkung der Betriebskosten werden die technischen Anlagen des Vereinsheimes einschl. Gaststätte im Frostschutzbetrieb betrieben.
  5. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wird der Sporthallenbetrieb für den außerschulischen Sport ebenfalls eingestellt.
  6. Davon unabhängig fand bereits am 22. und 29.10. der Zwergensport nicht mehr statt.
  7. Die verantwortlichen Übungsleiter sind aufgefordert, die von ihnen betreuten Sportfreunde darüber umgehend zu informieren.
  8. Die Festlegungen gelten bis auf Widerruf.

Zwecks Kontaktaufnahme telefonisch bzw. auch persönlich stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Wir bitten um Euer Verständnis für diese Maßnahmen und beweist Verantwortungsbewußtsein. Die Unterbrechung der Infektionsketten ist die erstrangige und entscheidende Maßnahme gegen die Verbreitung des Virus. Bleibt alle gesund !

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Irmscher

Vorsitzender

0178 6974413

Vorstand neu gewählt

In der Mitgliederversammlung am 1.10.2020 wurden Hans Jürgen Irmscher (Vorsitzender), Jörg Liske (1. Stellvertreter), Romy Lange (Schatzmeisterin) und Guido Hamisch (Sportkoordinator) zum Vorstand (BGB) gewählt.

Der neue Vorstand dankte Bodo Pallmer, der für die Wahl nicht mehr zur Verfügung stand, für die geleistete Arbeit in den letzten Jahre.

In den erweiterten Vorstand wurden gewählt: Frank Oelke, Christoph Dittrich, Mike Neidert, Udo Andre und Andre Stock. Der neue Vorstand bedankt sich bei Henry Machau, der für die Wahl nicht mehr zur Verfügung stand, für die geleistete Arbeit in den letzteen Jahren.

Hygienekonzept für Sportveranstaltungen des SV Chemie Dohna e.V.

Hygienekonzept Fußball-Spielbetrieb

Sehr geehrte Sportfreunde,

gemäß der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und den Hygienebestimmungen teilen wir folgendes Hygienekonzept mit, um deren Einhaltung wir alle Wettbewerbsteilnehmer, Betreuer und Zuschauer bitten.

  1. Das Hygienekonzept gilt ab sofort bis auf Widerruf für alle Sportveranstaltungen auf der Sportstätte des Sportvereins Chemie Dohna e.V. Am Robisch 8a in 01809 Dohna.
  2. Für die vom Sportverein nicht betriebene Sportgaststätte sind eventuell abweichende Regelungen zu beachten.
  3. Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) werden vom Besuch der Veranstaltung und der Sportstätte ausgeschlossen.
  4. Auf der Sportanlage hängen die allgemeinen Hinweise, wie Abstandsregeln, Verhaltensregeln (kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar aus. Zudem stehen in den Eingangsbereichen zum Sportheim Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  5. Bei Punktspielen mit Kassenbetrieb zwecks Einnahme von Eintrittsgeldern besteht am Eingang zur Sportstätte die Pflicht zur Desinfektion der Hände sowie der nachfolgenden Hinterlegung der Personendaten in den Personenlisten. Bei einem Nichtbefolgen wird der Zutritt zur Sportstätte nicht Gestattet.
  6. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette wird dokumentiert, welche Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war(en). Die dafür notwendigen Personenlisten liegen aus, teilnehmende Mannschaften dokumentieren ihre Teilnehmer/Betreuer über das Spielprotokoll. Gemäß §7 SächsCoronaSchVO wird zur Nachverfolgung die Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie der Zutrittszeit notwendig. Diese Daten werden vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt erhoben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden (§ 8 Absatz 1 Nummer 1) vorgehalten. Auf Anforderung werden diese den zuständigen Behörden übermittelt. Die Daten werden unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
  7. Die Eintrittskarten für die oben genannte Veranstaltung werden auf eine Anzahl von 200 Stück begrenzt.  Beim Kauf wird der Käufer, wie unter Punkt 5 beschrieben, entsprechende personenbezogene Daten angeben.
  8. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern ist nach SächsCoronaSchVO in allen Bereichen der Sportstätte, außer zwischen Personen gemäß § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO, zu ermöglichen.

Gesänge sowie gemeinsames Tanzen gemäß § 3 Abs. 2 SächsCoronaSchVO sind auf der Sportanlage verboten.

Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage.

9. Es wird dafür gesorgt, dass der Ein- und Ausgang unter Beachtung der Abstandsregel getrennt erfolgt. Dazu werden auf dem Zufahrtsweg zum Sportheim mit Pfeilen gekennzeichnete Spuren markiert und Hinweisschilder im Eingangsbereich angebracht. Das Betreten und Verlassen der Sportanlage muss auf direktem Weg erfolgen. Bei größeren Besucherzahlen werden die Besucherströme mittels Einbahnstraßenregelung so gelenkt, dass Ansammlungen von Menschen oder eine Unterschreitung des Mindestabstands verhindert werden.

10.Die Umkleidekabinen und Sanitäreinrichtungen der Sportler werden nach jedem Wettbewerb / Spiel gereinigt und desinfiziert. Gereinigt werden neben den Toiletten und Waschbecken auch die Türgriffe im gesamten Toilettenbereich.

11. Die Bereitstellung von Flüssigseife für die WC-Anlagen ist sichergestellt. An allen Zugängen zum Sozialgebäude sind Möglichkeiten zur regelmäßigen und ausreichenden Händehygiene gegeben. An allen Toiletten hängen die Waschregeln aus.

12. Bei der Benutzung der WC-Anlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung unaufgefordert zu tragen. Im Bereich der Sanitäranlagen sind entsprechende Abstandsmarkierungen und die Einbahnstraßenregelung gemäß Ausschilderung sichtbar. Die Abstandsregel wird in den Toiletten gewährleistet.

13. Im Bedarfsfall sind die Nutzung der Duschen und Umkleiden unter Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet. Die Nutzung von Sanitäranlagen hat einzeln zu erfolgen. Die Sanitär- und Umkleideanlagen werden durch die Gebäudelüftungsanlagen mit ausschließlich Außenluft belüftet.

14. Weiterhin gilt:

a.Verbot von körperlichen Begrüßungsritualen (zum Beispiel Händedruck),

b. getrenntes Auflaufen auf das Spielfeld,

c. die Nutzung eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt werden,

d. auf Spucken und Naseputzen auf dem Feld zu verzichten,

e. Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln zu unterlassen,

f. Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.

15. Ordner und Helfer der Veranstaltung werden über die Umsetzung des Hygienekonzeptes belehrt.

16. Die Besucherinnen und Besucher werden mittels entsprechender Beschilderung und Hinweistafeln belehrt.

17. Weitergehende Hygienemaßnahmen entsprechend der örtlichen und sachlichen Verhältnisse werden berücksichtigt.

18. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden bzw. für die Umsetzung des eigenen Hygienekonzeptes ist die Hygienebeauftragte des SV Chemie Dohna e.V., Frau Romy Lange, verantwortlich und im Vorfeld sowie im Nachgang der Veranstaltung Ansprechpartner.

Wir bitten darum, die o. g. Leitlinien zu beachten und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

Mit sportlichen Grüßen

Hans-Jürgen Irmscher       Vorsitzender                                                                                    

Romy Lange

Hygienebeauftragte / Ansprechpartnerin

                                                                                                                 

SV Chemie Dohna e.V.                                                                                                       

Sportgaststätte wieder geöffnet

Seit dem 15.5.2020 ist auch die Sportgaststätte und die Kegelbahn wieder geöffnet.

Öffnungszeiten :             
Mo :                      Ruhetag                                              
Di – Fr :                ab 16:00 Uhr
Sa :                        ab …. Nach Vereinbarung
So :                        ab 10:00 Uhr

Tel.:  03529 526904 / 0152 24923344
Ihr Mathias Ehrenhold

Wiederaufnahme eines eingeschränkten Sportbetriebes auf den Außensportanlagen

Unter Bezug auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.04.2020 ist es dem Verein ab Montag, den 04.05.2020 gestattet, wieder einen eingeschränkten Sportbetrieb nur auf den Außensportanlagen aufzunehmen! Dies hat unbedingt unter Beachtung der allgemein bestehenden Forderungen hinsichtlich der Abstandsbeschränkungen und der Hygienebestimmungen zu erfolgen.

  • Die Teilnahme am Training unter den derzeitigen Bedingungen ist freiwillig. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Für den Publikumsverkehr bleibt die Sportstätte bis auf Weiteres geschlossen.
  • Das Betreten des Sportheims ist mit Ausnahme der WC-Anlagen nicht gestattet. Ein Umkleiden unter Dach ist somit nicht möglich.
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportheims sind die bereit gestellten Desinfektionsmittelspender zu benutzen.
  • Abstand von 1,5 m unter den teilnehmenden Personen einschl. der Übungsleiter; Das hat zur Folge, dass  Übungen / Spiele mit Zweikampfverhalten nicht stattfinden dürfen !
  • Die Anzahl der Teilnehmer je Trainingsgruppe soll 5 bis 8 nicht überschreiten, die Teilnehmer in den Gruppen nicht gewechselt werden. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe muss komplett verzichtet werden.
  • Auf Fahrgemeinschaften bei der An- und Abreise zur Sportstätte ist ebenso zu verzichten.
  • Das Betreten der Sportstätte erfolgt nicht eher als eine Viertelstunde vor Trainingsbeginn. Dieselbe ist spätestens eine Viertelstunde nach Trainingsende zu verlassen. Wartende Eltern, Großeltern usw. werden zwecks Vorbildwirkung ebenfalls aufgefordert, untereinander die Abstandsregeln einzuhalten.

Der Vorstand appelliert an den gesunden Menschenverstand aller, vor allem aber den seiner Übungsleiter. Die Nichteinhaltung der o.g. Forderungen hat den Ausschluss der betreffenden Sportgruppe bzw. die Absage des gesamten Trainingsbetriebes zur Folge !

An den Vorstand bzw. den Vorsitzenden gerichtete Ordnungsstrafen werden weiter gereicht !

Vorstand, am 05.05.2020

Absage der Mitgliederversammlung des SV Chemie Dohna e.V. am 26.03.2020

Aus aktuellem Anlass und der anzunehmenden Verschärfung der Coronakrise in den nächsten Tagen und Wochen beschloss der Vorstand des Vereins in seiner Vorstandssitzung am 12.03.2020, die für den 26.03.2020 anberaumte ordentliche Mitgliederversammlung des SV Chemie Dohna e.V. abzusagen.

Die gemäß Vereinssatzung in der Mitgliederversammlung dieses Jahr durchzuführende Neuwahl des Vorstandes wird voraussichtlich im Herbst 2020 nachgeholt. Der derzeitige Vorstand führt bis dahin die Geschäfte weiter.

Hans-Jürgen Irmscher

Vorsitzender

Helfer gesucht! Weihnachtsmarkt 2019

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

Wir als Verein der Stadt Dohna werden uns auch dieses Jahr wieder auf dem Dohnaer Weihnachtsmarkt präsentieren. Dieser findet am

6.12. Aufbau,
7.-8.12 2018 Verkauf und Sonntag Abbau
( Sa 11-20 Uhr, So 11-19 Uhr)
statt.

Deshalb hier der Aufruf uns wieder tatkräftig zu unterstützen und das schöne Flair auf unserem Marktplatz zu genießen. Bitte gebt uns Bescheid, wenn Ihr Zeit und Lust habt mit zu helfen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, es macht auch Spaß! Helfer werden am Freitag zum Aufbau und am Samstag / Sonntag zum Verkauf und am Sonntag zum Abbau gebraucht.

Info bitte an  liske48@gmail.com oder Ihr sagt mir einfach Bescheid. Ich werde dann, wie gehabt, einen Einsatzplan erstellen.

                                               Also packt mit an!

 Vielen Dank für Eure Unterstützung !

Der Vorstand

Arbeitseinsätze 2019

Liebe Mitglieder,

gemäß unserer aktuellen, durch die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019 beschlossenen, Beitragsordnung (§ 5 Zusatzbeitrag), hat jedes volljährige Mitglied einen Zusatzbeitrag i.H. eines Monatsbeitrages zu leisten, wenn es nicht nachweislich zwei Stunden gemeinnützige Tätigkeiten für den Verein erbracht hat.

Um den Mitgliedern diese Möglichkeit zu bieten, ruft der Vorstand zu folgenden Arbeitseinsätzen auf:

                                       17.08.2019

                                       24.08.2019

                                       31.08.2019

Beginn jeweils 09.00 Uhr auf dem Gelände des Burgstadions.

Der Vorstand freut sich auf euer zahlreiches Erscheinen.

Weiterführung des Zwergensports

Sehr geehrte Eltern,

unsere bisherige Übungsleiterin Frau Susan Böer-Scharfenberg beendet zum Schuljahresende 2018/19 ihre Tätigkeit als Übungsleiterin unserer Abteilung Zwergensport.

Nach langen Bemühen, gelang es dem Vorstand für die Sportgruppe eine neue Übungsleiterin zu gewinnen. Ihr Name ist Antonia Mager, geboren am 24.08.1997.

Frau Mager ist an der Kinderklinik in Kreischa als Physiotherapeutin tätig und freut sich auf die neue Herausforderung als Übungsleiterin in unserem Verein.

Aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit ist es jedoch nicht möglich, mit der Übungsstunde wie bisher um 16:00 Uhr zu beginnen. Die erste Übungseinheit ist für Donnerstag, den 22.08.2019 geplant, beginnt um 17:00 Uhr und endet um 17:45 Uhr.

Die Teilnahme ist für Kinder ab dem 4.Lebensjahr möglich.

Alle Interessierte bitte ich, sich unter unserer e-mail-Adresse chemiedohna@t-online.de oder telefonisch, auch per WhatsApp unter meiner FK-Nr. 0178 6974413 zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Irmscher

Vorsitzender